1 O 271/13•Landgericht Bochum, 2014-05-08, 1 O 271/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 1 O 271/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-05-08
Aktenzeichen: 1 O 271/13
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2014:0508.1O271.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.938,81 € zzgl. Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2.9.2013 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übertragung aller Rechte des Klägers aus der Beteiligung an der N im Nennwert von 30.000 € mit der Anteilsnummer 20630 an die Beklagte.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der angebotenen Übertragung der klägerischen Beteiligung an der N im Nennwert von 30.000 € in Annahmeverzug befindet.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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