12 KLs 35 Js 66/09 AK 17/12•Landgericht Bochum, 2014-04-08, 12 KLs 35 Js 66/09 AK 17/12
Landgericht Bochum, 2014-04-08, 12 KLs 35 Js 66/09 AK 17/12
12 KLs 35 Js 66/09 AK 17/12Kantonsgericht08.04.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 12 KLs 35 Js 66/09 AK 17/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-04-08
Aktenzeichen: 12 KLs 35 Js 66/09 AK 17/12
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2014:0408.12KLS35JS66.09AK1.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte X wird kosten- und auslagenpflichtig wegen Beihilfe zum Bankrott in drei Fällen sowie wegen vorsätzlichen Bankrotts in fünf Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Urkundenfälschung und mittelbarer Falschbeurkundung und in einem weiteren Fall in Tateinheit mit Urkundenfälschung und falscher Versicherung an Eides Statt, sowie wegen Anstiftung zur Urkundenfälschung in Tateinheit mit mittelbarer Falschbeurkundung in acht Fällen sowie wegen Urkundenfälschung in fünfzehn Fällen, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit mittelbarer Falschbeurkundung und in einem weiteren Fall in Tateinheit mit vorsätzlicher Insolvenzverschleppung, sowie wegen mittelbarer Falschbeurkundung in einem Fall zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten
verurteilt.
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