Landgericht Bochum, 2014-03-26, I-4 O 218/13

I-4 O 218/13Kantonsgericht26.03.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — I-4 O 218/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-03-26

Aktenzeichen: I-4 O 218/13

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2014:0326.I4O218.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 6/7 und die Beklagte 1/7.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beiden Parteien bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht jede Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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