I-4 O 218/13•Landgericht Bochum, 2014-03-26, I-4 O 218/13
Landgericht Bochum, 2014-03-26, I-4 O 218/13
I-4 O 218/13Kantonsgericht26.03.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — I-4 O 218/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-03-26
Aktenzeichen: I-4 O 218/13
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2014:0326.I4O218.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 6/7 und die Beklagte 1/7.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beiden Parteien bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht jede Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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