Landgericht Bochum, 2014-03-13, I-7 T 70/14

I-7 T 70/14Kantonsgericht13.03.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — I-7 T 70/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-03-13

Aktenzeichen: I-7 T 70/14

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2014:0313.I7T70.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.

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