I-3 O 29/13•Landgericht Bochum, 2014-01-22, I-3 O 29/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — I-3 O 29/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-22
Aktenzeichen: I-3 O 29/13
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2014:0122.I3O29.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits je zur Hälfte einschließlich der Kosten der Streithelferin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der jeweils zur Vollstreckung anstehenden Forderung vorläufig vollstreckbar.
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