9 S 90/13•Landgericht Bochum, 2013-09-03, 9 S 90/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 9 S 90/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-09-03
Aktenzeichen: 9 S 90/13
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2013:0903.9S90.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Das Landgericht Bochum ist für das Rechtsmittel unzuständig.
Das Verfahren wird gemäß § 281 Abs. 1 S. 1 ZPO analog an das Amtsgericht Bochum zu dem Az. 65 C 58/13 zur Weiterführung des Einspruchsverfahrens zurückverwiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Endurteil vorbehalten.
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