4 O 39/13•Landgericht Bochum, 2013-08-21, 4 O 39/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 4 O 39/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-08-21
Aktenzeichen: 4 O 39/13
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2013:0821.4O39.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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