7 T 141/13•Landgericht Bochum, 2013-07-01, 7 T 141/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 7 T 141/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-07-01
Aktenzeichen: 7 T 141/13
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2013:0701.7T141.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Das Amtsgericht – Richter – wird angewiesen, über den Antrag des Gläubigers vom 18.03.2013 unter Abstandnahme von den bisherigen Bedenken zu entscheiden.
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