Landgericht Bochum, 2012-11-08, 2 O 521/11

2 O 521/11Kantonsgericht08.11.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 2 O 521/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-11-08

Aktenzeichen: 2 O 521/11

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2012:1108.2O521.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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