I-12 O 138/12•Landgericht Bochum, 2012-11-06, I-12 O 138/12
Landgericht Bochum, 2012-11-06, I-12 O 138/12
I-12 O 138/12Kantonsgericht06.11.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — I-12 O 138/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-06
Aktenzeichen: I-12 O 138/12
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2012:1106.I12O138.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen -
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Streithelferin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet
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