Landgericht Bochum, 2012-03-07, 7 Qs 3/12

7 Qs 3/12Kantonsgericht07.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 7 Qs 3/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-03-07

Aktenzeichen: 7 Qs 3/12

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2012:0307.7QS3.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Strafkammer

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Bestellung von Rechtsanwalt N aus Recklinghausen zum Pflichtverteidiger wird zurückgenommen

An seiner Stelle wird Rechtsanwältin J aus E zur Pflichtverteidigerin des Angeklagten bestellt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Angeklagten dadurch

entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.

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