Landgericht Bochum, 2011-12-22, 14 O 39/10

14 O 39/10Kantonsgericht22.12.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 14 O 39/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-12-22

Aktenzeichen: 14 O 39/10

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2011:1222.14O39.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.710,00 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.12.2009 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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