11 S 100/11•Landgericht Bochum, 2011-11-15, 11 S 100/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 11 S 100/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-15
Aktenzeichen: 11 S 100/11
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2011:1115.11S100.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Reckling-hausen vom 24.05.2011 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagten gegen Sicherheit in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstrecken-den Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.