Landgericht Bochum, 2011-05-05, 7 T 559/10

7 T 559/10Kantonsgericht05.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 7 T 559/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-05-05

Aktenzeichen: 7 T 559/10

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2011:0505.7T559.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Schuldner.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 7.731,37 Euro festgesetzt.

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