Landgericht Bochum, 2011-03-10, I-7 T 345/10

I-7 T 345/10Kantonsgericht10.03.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — I-7 T 345/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-03-10

Aktenzeichen: I-7 T 345/10

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2011:0310.I7T345.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.662,42 EUR festgesetzt.

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