Landgericht Bochum, 2011-03-09, I-4 O 94/07

I-4 O 94/07Kantonsgericht09.03.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — I-4 O 94/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-03-09

Aktenzeichen: I-4 O 94/07

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2011:0309.I4O94.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt,

an die Klägerin 136.621,23 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 11.5.2009 zu zahlen,

die Klägerin hinsichtlich der im Verfahren OLG Hamm 12 U 104/06 angefallenen Gerichtsgebühren in Höhe von 7.024 € freizustellen und

an die Klägerin vorprozessual entstandene Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 2.562,90 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.5.2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 3 % und die Beklagte zu 97 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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