Landgericht Bochum, 2011-03-09, 7 T 39/10

7 T 39/10Kantonsgericht09.03.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 7 T 39/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-03-09

Aktenzeichen: 7 T 39/10

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2011:0309.7T39.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beschwerdeführer.

Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 8.641,15 EUR festgesetzt.

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