I-12 O 236/08•Landgericht Bochum, 2009-08-18, I-12 O 236/08
Landgericht Bochum, 2009-08-18, I-12 O 236/08
I-12 O 236/08Kantonsgericht18.08.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — I-12 O 236/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-08-18
Aktenzeichen: I-12 O 236/08
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2009:0818.I12O236.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen-
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen,
im geschäftlichen Verkehr mit Mietwagen Patienten zu befördern, die für die Beklagte erkennbar an MRSA – (Methicillinresistente Staphylococcus aureus) Erregern erkrankt sind oder deren verdächtig sind.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 35.000,00 € vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf 30.000,00 € festgesetzt.
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