Landgericht Bochum, 2009-07-21, I-8 O 775/08

I-8 O 775/08Kantonsgericht21.07.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — I-8 O 775/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-07-21

Aktenzeichen: I-8 O 775/08

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2009:0721.I8O775.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 12.05.2009 wird aufrechterhalten.

Der Kläger trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.

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