I-8 O 775/08•Landgericht Bochum, 2009-07-21, I-8 O 775/08
Landgericht Bochum, 2009-07-21, I-8 O 775/08
I-8 O 775/08Kantonsgericht21.07.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — I-8 O 775/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-07-21
Aktenzeichen: I-8 O 775/08
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2009:0721.I8O775.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 12.05.2009 wird aufrechterhalten.
Der Kläger trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.
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