I-3 O 398/08•Landgericht Bochum, 2009-04-29, I-3 O 398/08
Landgericht Bochum, 2009-04-29, I-3 O 398/08
I-3 O 398/08Kantonsgericht29.04.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — I-3 O 398/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-04-29
Aktenzeichen: I-3 O 398/08
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2009:0429.I3O398.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer - Einzelrichter -
Tenor
Unter Klageabweisung im Übrigen wird die Beklagten verurteilt, an den Kläger zu Händen des Notars L, K-Platz 26 – 28, ##### X, auf sein Nota-randerkonto bei der D Bank AG M, BLZ ########, Konto-Nr. ########, folgende Beträge zu zahlen:
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14.568,46 Euro nebst Jahreszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.01.2008;
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226,40 Euro nebst Jahreszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.01.2008;
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755,80 Euro nebst Jahreszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.01.2008.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 3/4 und die Beklagte zu ¼.
Das Urteil ist für die jeweilige Partei gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % der zur Vollstreckung anstehenden Kosten vorläufig vollstreckbar.
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