3 O 398/08•Landgericht Bochum, 2009-04-29, 3 O 398/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 3 O 398/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-04-29
Aktenzeichen: 3 O 398/08
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2009:0429.3O398.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Unter Klageabweisung im übrigen wird die Beklagten verurteilt, an den Kläger zu Händen des Notars S, K, # X, auf sein Notaranderkonto bei der D, BLZ #, Konto-Nr. #, folgende Beträge zu zahlen:
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14.568,46 Euro nebst Jahreszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.01.2008;
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226,40 Euro nebst Jahreszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.01.2008;
-
755,80 Euro nebst Jahreszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.01.2008.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 3/4 und die Beklagte zu ¼.
Das Urteil ist für die jeweilige Partei gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % der zur Vollstreckung anstehenden Kosten vorläufig voll-streckbar.
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