I - 7 T 154/09•Landgericht Bochum, 2009-04-24, I - 7 T 154/09
Landgericht Bochum, 2009-04-24, I - 7 T 154/09
I - 7 T 154/09Kantonsgericht24.04.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — I - 7 T 154/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-04-24
Aktenzeichen: I - 7 T 154/09
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2009:0424.I7T154.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Der Beschluss des Amtsgerichts Bochum vom 12.2.2009 wird abgeändert.
Der Widerspruch des Schuldners vom 18.12.2008 gegen die Verpflichtung zur Nachbesserung der eidesstattlichen Versicherung vom 11.8.2008 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Widerspruchsverfahrens und des Beschwerdeverfahrens trägt der Schuldner.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 1.000 EUR festgesetzt.
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