Landgericht Bochum, 2009-04-07, I - 12 O 20/09

I - 12 O 20/09Kantonsgericht07.04.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — I - 12 O 20/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-04-07

Aktenzeichen: I - 12 O 20/09

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2009:0407.I12O20.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Die einstweilige Verfügung vom 18.02.2009 wird aufgehoben. Der auf ihren Erlass gerichtete Antrag wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert wird auf 20.000,00 € festgesetzt.

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