I-9 S 26/09•Landgericht Bochum, 2009-03-27, I-9 S 26/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — I-9 S 26/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-03-27
Aktenzeichen: I-9 S 26/09
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2009:0327.I9S26.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Berufungszivilkammer
Tenor
Die Be¬ru¬fung des Beklagten ge¬gen das am 03.02.2009 ver¬kün¬de¬te Ur¬teil des Amtsgerichts Bochum (63 C 315/08)
wird als un¬zu¬läs¬sig ver¬wor¬fen.
Die Kos¬ten der Be¬ru¬fung wer¬den dem Beklagten auf¬er¬legt.
Der Streitwert für die Be¬ru¬fungs¬in¬stanz wird auf 2.147,59 EUR fest¬ge¬setzt.
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