Landgericht Bochum, 2009-03-24, 12 O 8/09

12 O 8/09Kantonsgericht24.03.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 12 O 8/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-03-24

Aktenzeichen: 12 O 8/09

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2009:0324.12O8.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, in die Löschung der deutschen Marke # ge-genüber dem Deutschen Patent- und Markenamt einzuwilligen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen die Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Der Streitwert wird auf 50.000 Euro festgesetzt.

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