I - 12 O 139/08•Landgericht Bochum, 2008-10-16, I - 12 O 139/08
Landgericht Bochum, 2008-10-16, I - 12 O 139/08
I - 12 O 139/08Kantonsgericht16.10.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — I - 12 O 139/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-10-16
Aktenzeichen: I - 12 O 139/08
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2008:1016.I12O139.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer - Kammer für Handelssachen -
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert wird auf 15.000,-- € festgesetzt.
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