Landgericht Bochum, 2008-10-16, I - 12 O 139/08

I - 12 O 139/08Kantonsgericht16.10.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — I - 12 O 139/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-10-16

Aktenzeichen: I - 12 O 139/08

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2008:1016.I12O139.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer - Kammer für Handelssachen -

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert wird auf 15.000,-- € festgesetzt.

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