Landgericht Bochum, 2008-09-10, 23 Ns 63 Js 885/03 II 148/07

23 Ns 63 Js 885/03 II 148/07Kantonsgericht10.09.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 23 Ns 63 Js 885/03 II 148/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-09-10

Aktenzeichen: 23 Ns 63 Js 885/03 II 148/07

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2008:0910.23NS63JS885.03II1.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: kleine Strafkammer

Tenor

Auf die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Strafrichters in Bochum vom 29.11.2004 hat die Kleine auswärtige Strafkammer Recklinghausen des Landgerichts Bochum aufgrund der Hauptverhandlung vom 19.11.2007, an der teilgenommen haben:

für R e c h t erkannt:

Die Berufung des Angeklagten wird mit der Maßgabe verworfen, dass eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 60,- €, die in monatlichen Raten von 250,- € bezahlt werden darf, verhängt wird.

Der Angeklagte trägt die Kosten und Auslagen der Berufung und der Revision einschließlich der Kosten und Auslagen der Nebenklage.

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