Landgericht Bochum, 2008-08-27, I-9 S 73/08

I-9 S 73/08Kantonsgericht27.08.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — I-9 S 73/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-08-27

Aktenzeichen: I-9 S 73/08

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2008:0827.I9S73.08.01

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Berufungszivilkammer

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 19.02.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bochum – Az.: 63 C 491/07 – wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.