I-9 S 73/08•Landgericht Bochum, 2008-08-27, I-9 S 73/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — I-9 S 73/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-08-27
Aktenzeichen: I-9 S 73/08
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2008:0827.I9S73.08.01
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Berufungszivilkammer
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 19.02.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bochum – Az.: 63 C 491/07 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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