Landgericht Bochum, 2008-08-21, I-1 O 36/07

I-1 O 36/07Kantonsgericht21.08.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — I-1 O 36/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-08-21

Aktenzeichen: I-1 O 36/07

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2008:0821.I1O36.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Beklagten aus den unter der Kreditnummer ###### abgeschlossenen Kreditverträgen vom 30.11.1993,17.07.1998, 06.02.2001, 16.06.2003 und 15.02.2005 keine Ansprüche mehr gegen den Kläger zustehen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 16.724,09 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.04.2007 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 2/7, die Beklagte 5/7.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages.

Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.