1 O 36/07•Landgericht Bochum, 2008-08-21, 1 O 36/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 1 O 36/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-08-21
Aktenzeichen: 1 O 36/07
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2008:0821.1O36.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
-
Es wird festgestellt, dass der Beklagten aus den unter der Kreditnummer #####/#### abgeschlossenen Kreditverträgen vom 30.11.1993,17.07.1998, 06.02.2001, 16.06.2003 und 15.02.2005 keine Ansprüche mehr gegen den Kläger zustehen.
-
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 16.724,09 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.04.2007 zu zahlen.
-
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
-
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 2/7, die Beklagte 5/7.
-
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleis-tung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages.
Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.