Landgericht Bochum, 2008-06-03, 12 O 140/08

12 O 140/08Kantonsgericht03.06.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 12 O 140/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-06-03

Aktenzeichen: 12 O 140/08

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2008:0603.12O140.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Verfügungsklägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht hat der Verfügungsbeklagte zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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