14 O 61/08•Landgericht Bochum, 2008-05-15, 14 O 61/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 14 O 61/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-05-15
Aktenzeichen: 14 O 61/08
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2008:0515.14O61.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen -
Tenor
Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Bochum vom 16.04.2008 –14 O 61/08- wird bestätigt mit der Maßgabe, dass die Untersagung zu Ziff. 2. zu ergänzen ist um folgenden Zusatz:
„...zu nutzen, sofern nicht zuvor der Anrufer ausdrücklich seine Zu-stimmung zur Nutzung seiner persönlichen Daten zur telefonischen werblichen Ansprache erklärt hat“;
Die weiteren Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsbeklagte.
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