6 KLs 33 Js 39/05•Landgericht Bochum, 2008-05-07, 6 KLs 33 Js 39/05
Landgericht Bochum, 2008-05-07, 6 KLs 33 Js 39/05
6 KLs 33 Js 39/05Kantonsgericht07.05.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 6 KLs 33 Js 39/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-05-07
Aktenzeichen: 6 KLs 33 Js 39/05
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2008:0507.6KLS33JS39.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: große Strafkammer
Tenor
Das Verfahren wird gem. § 153 II StPO auf Kosten der Landeskasse eingestellt; die Landeskasse hat den Angeklagten jedoch ihre notwendigen Auslagen nicht zu erstatten (§ 467 Abs. 4 StPO).
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