Landgericht Bochum, 2008-04-18, Vollz S 20/08

Vollz S 20/08Kantonsgericht18.04.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — Vollz S 20/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-04-18

Aktenzeichen: Vollz S 20/08

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2008:0418.VOLLZ.S20.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Strafvollstreckungskammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass die gemeinsame Unterbringung des Antragstellers mit ei-nem Mitgefangenen in den Hafträumen 26, 18, 14 und 29 und die gemeinsame Unterbringung des Antragstellers mit zwei Mitgefangenen in dem Haftraum 30 der Justizvollzugsanstalt C in der Zeit vom 05.09. bis 10.12.2007 sowie die gemeinsame Unterbringung des Antragstellers mit zwei Mitgefangenen in dem Haftraum 31 der Justizvollzugsanstalt C in der zeit ab dem 11.12.2007 sowie die gemeinsame Unterbringung des Antragstellers mit einem Mitgefangenem in dem Haftraum 27 der Justizvollzugsanstalt C bis zum 03.03.2008 rechtswidrig war.

Die Kosten des Verfahrens und die dem Antragsteller entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.

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