9 S 161/07•Landgericht Bochum, 2008-04-02, 9 S 161/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 9 S 161/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-02
Aktenzeichen: 9 S 161/07
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2008:0402.9S161.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 17.07.2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bochum – Az.: 68 C 476/05 – wird zurückgewiesen.
Die Anschlussberufung der Beklagten gegen dieses Urteil wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen zu 84 % der Kläger und zu 16 % die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beide Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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