Landgericht Bochum, 2008-01-29, 9 S 80/07

9 S 80/07Kantonsgericht29.01.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 9 S 80/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-01-29

Aktenzeichen: 9 S 80/07

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2008:0129.9S80.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 13.03.2007 verkündete Urteil des Amtsge-richts Bochum – Aktenzeichen 65 C 305/05 – wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird zugelassen.

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