9 S 80/07•Landgericht Bochum, 2008-01-29, 9 S 80/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 9 S 80/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-01-29
Aktenzeichen: 9 S 80/07
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2008:0129.9S80.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 13.03.2007 verkündete Urteil des Amtsge-richts Bochum – Aktenzeichen 65 C 305/05 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird zugelassen.
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