23 Ns 63 Js 885/03 II 148/07•Landgericht Bochum, 2007-11-19, 23 Ns 63 Js 885/03 II 148/07
Landgericht Bochum, 2007-11-19, 23 Ns 63 Js 885/03 II 148/07
23 Ns 63 Js 885/03 II 148/07Kantonsgericht19.11.2007
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 23 Ns 63 Js 885/03 II 148/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-19
Aktenzeichen: 23 Ns 63 Js 885/03 II 148/07
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2007:1119.23NS63JS885.03II1.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Strafkammer des Landgerichts
Tenor
Die Berufung des Angeklagten wird mit der Maßgabe verworfen, dass eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 60,- €, die in monatlichen Raten von 250,- € bezahlt werden darf, verhängt wird.
Der Angeklagte trägt die Kosten und Auslagen der Berufung und der Revision einschließlich der Kosten und Auslagen der Nebenklage.
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