Landgericht Bochum, 2007-04-20, 10 T 27/07

10 T 27/07Kantonsgericht20.04.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 10 T 27/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-04-20

Aktenzeichen: 10 T 27/07

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2007:0420.10T27.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Bochum vom 09.01.2007 wird insoweit aufgehoben, als dem Schuldner die Verfahrenskosten für das Hauptverfahren gemäß § 4a Abs. 1, 3 InsO gestundet worden sind.

Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens, an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.437,45 € festgesetzt.

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