Landgericht Bochum, 2007-02-26, 10 T 72/06

10 T 72/06Kantonsgericht26.02.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 10 T 72/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-02-26

Aktenzeichen: 10 T 72/06

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2007:0226.10T72.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

  1. Auf die Beschwerde des Schuldners wird der Beschluss des Amtsgerichts Bo-chum vom 04.07.2006 abgeändert:

Die Ehefrau des Schuldners wird bei der Berechnung des unpfändbaren Ein-kommens des Schuldners dahin berücksichtigt, dass sich das unpfändbare Einkommen des Schuldners um 15,00 € erhöht. Im Übrigen bleibt die Ehefrau als unterhaltsberechtigte Person unberücksichtigt.

  1. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

  2. Der Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen der Beschwerdeführer zu 83 % und der Beschwerdegegner zu 17 %.

  3. Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.028,64 € festgesetzt.

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