15 O 76/06•Landgericht Bochum, 2006-07-25, 15 O 76/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 15 O 76/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-07-25
Aktenzeichen: 15 O 76/06
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2006:0725.15O76.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen
Tenor
Dem Beklagten wird bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,-- € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ersatzordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten untersagt,
Ausbildungsverträge mit folgendem Inhalt abzuschließen
Grundbetrag 220,00 €
18 Fahrstunden (6 normal, 12 Sonder.) à 45 Min. 716,40 €
28 Theoriestunden à 45 Min. 462,00 €
1 Lehrbuch, 1 x 52 Übungsbögen, 1 x amtl.
Fragenkatalog, 1 x 50 Themenbögen 61,60 €
Paketpreis 1.450,00 €
Wiederholung des Theorieunterrichts (bei Vor-
und Nachschulung) gratis
Zusatzfahrstunden à 45 Min. 39,80 €
zzgl. Vorstellung zur theoretischen Prüfung 50,00 €
zzgl. Vorstellung zur praktischen Prüfung
(45 Min. Fahrt) 80,00 €
Zusatzleistungen
BE-Anhängerschein über 750 kg, 6 Fahrst./à 45 €
- prakt. Prüfung 88 € 388,00 €
Kurs-Rücktrittsversicherung (80 % Übernahme
der Stornogebühren) 34,50 €
Ausbildungszuschuss: Stipendium, Bonus, ...
Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 1/3 der Kläger und zu 2/3 der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 6.500,-- € vorläufig voll-streckbar.
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