Landgericht Bochum, 2006-05-09, 10 Qs 8 und 9/06

10 Qs 8 und 9/06Kantonsgericht09.05.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 10 Qs 8 und 9/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-05-09

Aktenzeichen: 10 Qs 8 und 9/06

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2006:0509.10QS8UND9.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Strafkammer

Tenor

Die Beschwerden werden als unbegründet verworfen.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Auslagen werden nicht erstattet.

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