1 Kls 39 Js 138/06•Landgericht Bochum, 2006-03-12, 1 Kls 39 Js 138/06
Landgericht Bochum, 2006-03-12, 1 Kls 39 Js 138/06
1 Kls 39 Js 138/06Kantonsgericht12.03.2006
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 1 Kls 39 Js 138/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-12
Aktenzeichen: 1 Kls 39 Js 138/06
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2006:0312.1KLS39JS138.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. große Strafkammer des Landgerichts
Tenor
Der Angeklagte ist des fahrlässigen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr in Tat-einheit mit fahrlässiger Körperverletzung schuldig.
Er wird verwarnt.
Die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 25 € bleibt vorbehal-ten.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
- §§ 229, 315 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 6, 52, 59 StGB -
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