Landgericht Bochum, 2006-01-10, 6 Qs 43 und 44/05

6 Qs 43 und 44/05Kantonsgericht10.01.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 6 Qs 43 und 44/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-01-10

Aktenzeichen: 6 Qs 43 und 44/05

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2006:0110.6QS43UND44.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Strafkammer des Landgerichts

Tenor

Es wird festgestellt, dass die angefochtenen Beschlüsse und die darauf gestützten Ermittlungshandlungen rechtswidrig waren, soweit sie die Beschuldigte betreffen.

Die Landeskasse hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Beschwerdeführerin zu tragen.

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