6 Qs 43 und 44/05•Landgericht Bochum, 2006-01-10, 6 Qs 43 und 44/05
Landgericht Bochum, 2006-01-10, 6 Qs 43 und 44/05
6 Qs 43 und 44/05Kantonsgericht10.01.2006
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 6 Qs 43 und 44/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-01-10
Aktenzeichen: 6 Qs 43 und 44/05
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2006:0110.6QS43UND44.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Strafkammer des Landgerichts
Tenor
Es wird festgestellt, dass die angefochtenen Beschlüsse und die darauf gestützten Ermittlungshandlungen rechtswidrig waren, soweit sie die Beschuldigte betreffen.
Die Landeskasse hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Beschwerdeführerin zu tragen.
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