12 O 42/04•Landgericht Bochum, 2006-01-10, 12 O 42/04
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 12 O 42/04 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2006-01-10
Aktenzeichen: 12 O 42/04
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2006:0110.12O42.04.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen -
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger für die Zeit vom 01.03.2000 bis zum 30.11.2002 einen Buchauszug zu erteilen, der sich auf alle vom Kläger vermittelten Verträge und auf die ihm zugeordneten Bestände erstreckt und der für die einzelnen Verträge folgende Angaben enthält:
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Name des Versicherungsnehmers
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Versicherungsscheinnummer
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Art und Inhalt des Versicherungsvertrages (Sparte, Tarifart, prämien- oder provi-sionsrelevante Sondervereinbarungen)
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Jahresprämie
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Versicherungsbeginn
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Bei Lebensversicherungsverträgen: Versicherungssumme, Eintrittsalter des Versicherungsnehmers und Laufzeit des Vertrages
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Bei Lebensversicherungsverträgen mit Dynamisierung zusätzlich: Erhöhung der Versicherungssumme, Zeitpunkt der Erhöhung und Erhöhung der Jahresprämie
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Im Falle von Stornierungen: Datum der Stornierung, Gründe der Stornierung und Art der ergriffenen Bestanderhaltungsmaßnahmen,
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 14.000,-- € vorläufig vollstreckbar.
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