8 O 161/03•Landgericht Bochum, 2005-01-18, 8 O 161/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 8 O 161/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-01-18
Aktenzeichen: 8 O 161/03
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2005:0118.8O161.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 25.05.2003 bleibt aufrechterhalten.
Der Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu voll- streckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnis- urteil darf nur fortgesetzt werden, wenn diese Sicherheit geleistet ist.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.