Landgericht Bochum, 2005-01-18, 8 O 161/03

8 O 161/03Kantonsgericht18.01.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 8 O 161/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-01-18

Aktenzeichen: 8 O 161/03

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2005:0118.8O161.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 25.05.2003 bleibt aufrechterhalten.

Der Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu voll- streckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnis- urteil darf nur fortgesetzt werden, wenn diese Sicherheit geleistet ist.

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