Landgericht Bochum, 2004-11-23, 2 O 235/04

2 O 235/04Kantonsgericht23.11.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 2 O 235/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-11-23

Aktenzeichen: 2 O 235/04

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2004:1123.2O235.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 3.089,81 Euro vom 12.06. bis zum 05.07.2004 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei darf die Vollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von

120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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