10 T 50/04•Landgericht Bochum, 2004-08-06, 10 T 50/04
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 10 T 50/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-08-06
Aktenzeichen: 10 T 50/04
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2004:0806.10T50.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird abgeändert:
Der Schuldnerin wird für das Verfahren bezüglich des Widerspruchs gegen die Anmeldung der Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung Rechtsanwalt C beigeordnet.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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