Landgericht Bochum, 2004-08-06, 10 T 50/04

10 T 50/04Kantonsgericht06.08.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 10 T 50/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-08-06

Aktenzeichen: 10 T 50/04

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2004:0806.10T50.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert:

Der Schuldnerin wird für das Verfahren bezüglich des Widerspruchs gegen die Anmeldung der Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung Rechtsanwalt C beigeordnet.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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