Landgericht Bochum, 2004-08-03, 12 O 89/04

12 O 89/04Kantonsgericht03.08.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 12 O 89/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-08-03

Aktenzeichen: 12 O 89/04

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2004:0803.12O89.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betra-ges vorläufig vollstreckbar. Der Streitwert wird auf 25.000,-- EUR festgesetzt.

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