7 c T 19/04•Landgericht Bochum, 2004-05-24, 7 c T 19/04
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 7 c T 19/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-05-24
Aktenzeichen: 7 c T 19/04
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2004:0524.7C.T19.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7 c Zivilkammer des Landgerichts - Beschwerdekammer -
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Herne vom 15. Oktober 2003 wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.
Außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.
Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.500,- Euro festgesetzt.
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