10 T 147/02•Landgericht Bochum, 2003-12-16, 10 T 147/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 10 T 147/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-12-16
Aktenzeichen: 10 T 147/02
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2003:1216.10T147.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Schuldners wird zurückgewiesen.
Der Schuldner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Beschwerdegegenstands wird auf bis zu 300,- € festgesetzt.
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