Landgericht Bochum, 2003-12-16, 10 T 147/02

10 T 147/02Kantonsgericht16.12.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 10 T 147/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-12-16

Aktenzeichen: 10 T 147/02

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2003:1216.10T147.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Schuldners wird zurückgewiesen.

Der Schuldner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Wert des Beschwerdegegenstands wird auf bis zu 300,- € festgesetzt.

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